Neubau einer Wohnanlage mit fünf Punkthäusern auf einer eingeschossigen Tiefgarage und
Mieterkellern im 2. Untergeschoss auf dem Gelände "Alte Ziegelei", Geiselhöringerstr. in Straubing

Die Anlage hat zwei Untergeschosse, ein Erdgeschoss, zwischen zwei und vier Obergeschosse und zwei Dachgeschosse mit Flachdach.

Projektdaten
Die Einzelhäuser erstrecken sich im Erdgeschoss auf einer Fläche von ca. 15,61 x19,735m. Die maximale Gebäudehöhe liegt bei ca. 21,50m über OK FFB EG = 0,00. Das Geländeniveau liegt auf ca. 327,20m üNN.
Der höchstgelegene Fußboden liegt bei ca. 14.86m (Gebäudeklasse 5).

Auftraggeber
Alte Ziegelei GmbH
Innere Passauer Straße 4
94315 Straubing

Leistungsumfang
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6,8 nach HOAI 2013
BRI: ca. 50.000 m³
KGR 300+400 netto: 16 Mio. €

Leistungszeitraum
12/2018 - läuft

Konstruktion

  • Massivbauweise
  • Decken in Ortbetonbauweise bzw. Filigrandeckenbauweise, diese lagern auf tragenden Außenwänden und den tragenden Innenwänden aus Verfüllziegel bzw. Stahlbeton
  • Sonstige Innenwände: Trockenbauweise nicht tragend
  • Im 1. Dachgeschoss: tragende Stahlstützen für die Balkone
  • Das 1. Untergeschoss: eine vollflächige Tiefgarage
  • Die Lasten der Gebäudeaußenwände werden mittels Unterzügen abgefangen und auf Stützen weitergeleitet. Die Wände werden als Stahlbetonwände ausgeführt. Drei der fünf Punkthäuser haben ein zweites UG für Mieterkeller. Die Lasten aus den tragenden Innenwänden und den Stützen im 1.UG werden auf die Stahlbetonwände im 2.UG weitergeleitet.
  • Die Gebäude werden auf einer tragenden Bodenplatte entweder im 1.UG oder im 2.UG gegründet.
  • Die Aussteifung ist in horizontaler Richtung durch die Deckenscheiben, in vertikaler Richtung durch die in ausreichender Anzahl vorhandenen Wohnungstrennwände sowie die Aufzugskernwände sichergestellt. Stahlbetonwände erhalten konstruktiv an den Wandenden Zugbewehrung.
  • Die Tiefgarage im ersten UG erhält außerhalb der Häuser eine punktgestützte Flachdecke. Die Stützen werden auf Einzelfundamenten gegründet. Der Boden der TG wird mit nicht tragender unbewehrter Bodenplatte ausgeführt.